Transportvorschriften
Am 1.1.2024 traten für den Lufttransport von Gefahrgütern, wie Lithium Batterien,
die neuen Bestimmungen der IATA No. 65 in Kraft.
Nachzulesen hier in zusammengefasster Form in deutscher und englischer Sprache.
Eine gravierende Änderung betrifft den Ladezustand der Batterien beim Transport:
"Für UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen verpackt mit einer Nennenergie von mehr als 2,7 Wh
gilt der Ladezustand von (<)30 % vom 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 als Empfehlung und wird ab
dem 01. Januar 2026 dann verpflichtend eingefordert."
"Für UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen verpackt mit einer Nennenergie bleibt der Ladezustand
von (<)30 % eine Empfehlung."
1.11.2023 Informationen zu laufenden Anpassungen in den Lithium-Transportbestimmungen 2023 IATA Lufttransport:
Die IATA hat Mitte Oktober den 2. Zusatz zu den Gefahrgutvorschiften 2023 veröffentlicht. Viele Änderungen
betreffen wieder Lithium-Batterien. Unter anderem wurden zahlreiche Abweichungen der Luftfahrtunternehmen geändert, neue sind hinzugekommen. Siehe Beschluss der EU. Eine Änderung in 2.3.5.8.1 betrifft mitgeführte Geräte im aufgegebenen Gepäck, wie z. B. AirTags. Ungewöhnlich ist, dass die IATA dies bereits veröffentlicht, obwohl die ICAO dies noch nicht umgesetzt hat. In verschiedenen Gremien wurde diskutiert, die Gepäck-Ortungsgeräte auch während des Fluges in eingeschaltetem Modus zu akzeptieren.
ADR Landtansport: Interpretation der Änderung in der P903 (2) ADR 2023
"Zusätzlich für Zellen oder Batterien von mindestens 12 kg mit einem widerstandsfähigen, stoßfesten Gehäuse ......."
Dies bedeutet nicht, dass z. B. 4 Lithium-Batterien mit je 3 kg Bruttomasse (= 12 kg) auch unter der P903 (2) ab-
gewickelt werden könnten; was ja so nicht gedacht ist.
Der obige Gesetzestext bezieht sich auf eine Batterie / Zelle.
Somit kann eine einzelne Batterie / Zelle mit 12 kg Bruttomasse unter P903 (2) abgewickelt werden.
Es war nicht beabsichtigt, eine Einschränkung auf eine einzelne Batterie / Zelle für den Transport zu machen.
Am 1.1.2023 traten für den Transport von Gefahrgütern, wie Lithium Batterien,
neue Bestimmungen in Kraft; für den Lufttransport IATA No. 64, für den Landtransport die ADR 2023, mit der 29. Änderungsverordnung.
Neuerungen:
IATA No. 64 (Lufttransport) und ADR 2023 (Landtransport) für Lithium Batterien
Wegfall der Telefonnummer auf der rot-weiß schraffiertem Lithium Batterien
Kennzeichnung für kleine Lithium Batterien.
Die Übergangsfrist für bestehende Kennzeichen ist bis zum 31.12.2026.
Diese Regelung gilt sowohl für UN3090/UN3091 als auch für UN 3480/3481.
ADR 2023
Eine Prüfzusammenfassung muss zur Verfügung gestellt werden, um nachzuweisen,
dass es sich bei den Lithiumbatterien um einen geprüften Typ nach UN 38.3 handelt.
Diese Verordnung besteht schon lange, wird von uns konsequent umgesetzt und an
Sie, unsere Kunden, kommuniziert.
Da sich Vorschriften ständig ändern können, empfehlen wir, vor einer Transportabwicklung, die aktuellen Bestimmungen zu überprüfen.
Am 1.1.2022 sind die IATA Transportbestimmungen Nr. 63 für Gefahrgüter im Luftverkehr in Kraft getreten.
Kurzinfo über Neuerungen:
IATA DGR 2022 - Teil II für UN 3090 und UN 3480 wird gestrichen
mit dreimonatiger Übergangsfrist bis Ende März 2022
Die IATA als Verband der Linienluftfahrtunternehmen hat in der 63. Ausgabe der
IATA DGR 2022 den Teil II der VA 965 für UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien und
den Teil II der VA 968 für UN 3090 Lithium-Metall-Batterien ersatzlos gestrichen.
Gültig wird diese neue Regelung ab 1. April 2022.
Dies bedeutet, dass >kleine< Lithium-Zellen und -Batterien ohne Ausrüstung nun
nur noch nach Teil IB der jeweiligen Verpackungsanweisungen im Luftverkehr versandt
werden dürfen.
Für die Versandvorbereitung von Lithium-Zellen und -Batterien nach Teil II genügten
bisher die ausreichenden Anweisungen nach 1.6 der IATA DGR.
Für Teil IB ist eine ICAO TI/IATA DGR Gefahrgut-Schulung mit Prüfung erforderlich.
Nach bestandener Prüfung erhält man ein Zertifikat, das zwei Jahre Gültigkeit hat.
Die Personen, die Teil IB verpacken und die Personen, die die Versendererklärung
für Teil IB schreiben, benötigen eine solche Schulung.
Die ADR-Bestimmungen Nr. 28 (1.1.2021) für den Landtransport per LKW
bleiben auch in 2022 gültig.
Da sich Vorschriften ständig ändern können empfehlen wir, vor einer
Transportabwicklung die aktuellen Bestimmungen zu überprüfen.
Am 1.1.2021 traten für den Transport von Gefahrgütern wie Lithium Batterien neue Bestimmungen, für Luftfracht IATA Nr. 62, für den Landtransport die ADR mit der 28. Änderungsverordnung, in Kraft.
Die Änderungen betreffen z. B. den Transport von Groß-Batterien (IATA Sonderbestimmung A88), defekten Batterien (ADR SV376, IATA SP A154) und neue Regelung für Daten-Logger (Trackinggeräten am Transportgut) (ADR Abschnitt 5.5.4, SV390, P903(5).
Sie beinhaltet kleine Änderungen in Formulierung von "in Ausrüstung verbauten Batterien" und Gefahrgutaufklebern.
Wir unterstützen Sie gerne mit konkreter Information.
Da sich Vorschriften ständig ändern können, empfehlen wir, vor einer Transportabwicklung die aktuellen Bestimmungen zu überprüfen.
Zum 1.1.2019 sind mit der 60. Ausgabe die neuen IATA Luftfracht-
Transportbestimmungen für Gefahrgüter in Kraft getreten.
In dieser Information erhalten Sie eine Übersicht über die Transportvorschriften für den Transport von Lithium Batterien Stand 1.1.2019.
Zum 1.1.2018 sind mit der 59. Ausgabe die neuen IATA Luftfracht-
Transportbestimmungen für Gefahrgüter in Kraft getreten.
Ebenfalls zum 1.1.2018 liegt dazu ein 1. Addendum vor.
Die wichtigsten Änderungen und Anpassungen in der 59. Ausgabe finden
Sie hier (pdf). Die Inhalte des 1. Addendum können hier (pdf) abgerufen
warden.
Ab dem 1.1.2017 tritt eine Änderung der Gefahrgutvorschriften
für den Straßentransport (ADR) von Lithium Batterien in Kraft.
Die aktuell gültigen Vorschriften des ADR 2015 dürfen jedoch ohne Ein-
schränkungen mit einer 6-monatigen Übergangsfrist weiter verwendet
werden.
In dieser Information erhalten Sie eine Übersicht über die Transportvorschriften für den Transport von Lithium Batterien, Stand 1.1.2017.
Transportbestimmung für den Lufttransport von Lithium Batterien finden
Sie nachstehend.
Am 1.1.2016 sind die neuen Luftfracht-Transportbestimmungen
der IATA für Lithium Batterien in Kraft getreten.
Versenden Sie unsere Lithium Produkte per Luftfracht weiter?
Informieren Sie sich bitte über die neuen Transportbestimmungen.
Internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße
Das Bundesverkehrsministerium verweist auf den Bundesanzeiger mit der
"Neufassung des Europäischen Übereinkommens für die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße" ADR (11,3 MB)
Geltende Fassung 1. Januar 2015
UN Prüfkriterien für Lithium Batterien
Auszug aus dem Handbuch der BAM Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung
Beförderung gefährlicher Güter - Prüfungen und Kriterien
5. Ausgabe ST/SG/AC10./11/Rev.5
Vereinte Nationen New York und Genf 2009
Deutsche Übersetzung 2015